Tach zusammen,
heute schlage ich das letzte Kapitel der betrieblichen Konzeption auf, die Zugbildungsvorschriften. Anfangen möchte ich relativ kurz mit den Personenzüge.
5) Zugbildungsvorschriften
Den Zugbildungsvorschriften für Personen- und Güterzüge sind die Angaben über die Zusammenstellung eines Zuges zu entnehmen.
Für Personenzüge nennt sich das auch Zugbildungsplan statt Zugbildungsvorschrift, für Güterzüge nennt sich dies Güterzugbildungsvorschrift (GZV).
5.a) Zugbildungsvorschrift für Personenzüge
Im Zugbildungsplan werden folgende Angaben gemacht:
• Zugnummer
• Klasse(n)
• Laufweg
• Abfahr- und Ankunfts-Uhrzeit
• Bremshundertstel
• Last in t
• die Typen und die Reihung der Personen- und Packwagen, gegebenenfalls auch des Postwagens
• den Laufweg der einzelnen Wagen mit Zugnummer, BD-Angabe und Umlaufplannummer
Für eine Modellumsetzung sind nicht alle diese Angaben notwendig. Die oben fett hinterlegten Angaben werden jedoch von mir genutzt, wobei ich statt der „Last in t“ die Achszahl angeben werde. Die nur vagen Angaben zum verwendeten Wagenmaterial werden hingegen in meinen Plänen präzisiert.
Sie ist später Arbeitsgrundlage für den Bediener des Zugspeichers, den „Lokführer“ und den „Zugführer“.
Hier ein exemplarischer Zugbildungsplan eines Personenzuges, als Zugbildungsvorschrift mit Erläuterungen:
Das Zugbild habe ich früher schon einmal gezeigt.
Und so sieht der Modellzug aus:
Ein solcher Zugbildungsplan wird für jeden zu fahrenden Personenzug erstellt. Das klingt nach viel Arbeit, ist aber eigentlich nur „Kopieren und Einfügen“, anschließend die veränderlichen Angaben austauschen – fertig! Alle Angaben werden in einem Umlaufplan für eine bestimmte Fahrplanperiode zusammengefasst.
Die durch die „Bewegungsachsen“ möglichen unterschiedlichen Standorte werden mit eigenen Zugbildungsplänen berücksichtigt. Für die Auswahl der „Fahrplanjahre“ werden die Pläne entsprechend angepasst.
In 10 Tagen zeige ich die Zugbildungsvorschrift für Güterzüge.
Herzliche Grüße
Andreas